Wer wir sind…

Unsere Kanzlei ist seit 2003 spezialisiert auf das Schadensersatzrecht, und hier insbesondere auf den Bereich der Personengroßschäden. Dies bedeutet, dass wir schwerpunktmäßig Menschen betreuen, die durch Unfälle, Behandlungsfehler und Straftaten massive körperliche und geistige Schäden davongetragen haben.

Wir werden hier bundesweit gegenüber allen Versicherungen und an allen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs tätig. Selbstverständlich besuchen wir Sie auf Wunsch zuhause oder im Krankenhaus, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht mobil sind.

Zur guten Fallbearbeitung gehört für uns auch, dass wir nicht nur das Einzelproblem sehen, sondern alles Aspekte des Falls mit beachten um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Zu diesem Zweck haben wir ein bundesweites Netzwerk von Gutachtern, Rehamanagern, Ärzten und Spezialisten für barrierefreies Bauen und barrierefreie Fahrzeugumbauten aufgebaut, um jeden Aspekt Ihres Schadens beweissicher belegen zu können.

Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren, auch wenn vermeintlich kein Anspruch gegen einen Dritten besteht. Oft kann Ihnen erst das geschulte Auge eines spezialisierten Anwalts Gewissheit darüber verschaffen, ob nicht doch die Haftung eines Dritten – und wenn es auch nur eine Berufsgenossenschaft ist – in Frage kommt.

Es ist für uns selbstverständlich, dass wir nur für das Anhören Ihres Falls noch kein Honorar verlangen. Erst wenn eine Vertretung wirklich Sinn macht und auch das persönliche Vertrauen stimmt und wir das Mandat übernehmen fallen Kosten an. Selbst wenn Sie mittellos sein sollten und auch keine Rechtsschutzversicherung haben, kann gegebenenfalls im Rahmen einer Erfolgshonorarvereinbarung eine Bearbeitung möglich sein.