Medizinrecht

Als auf Personenschäden spezialisierte Kanzlei ist das Medizinrecht im allgemeinen und der ärztliche Behandlungsfehler im Speziellen einer unserer Hauptschwerpunkte. Gerade im Streit mit Ärzten und deren Haftpflichtversicherungen ist es im Fall eines Behandlungsfehlers wichtig, auf ein Netzwerk von objektiven Gutachtern zurückgreifen zu können, um eine ehrliche Auskunft zu erhalten, ob ein Fehler begangen wurde oder nicht. Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass gerade die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser jedwede Haftung aufgrund eigener Gutachten rundweg ablehnen, selbst wenn ein Behandlungsfehler vorliegt. Wir beraten Sie hier in Zusammenarbeit mit unserem Ärztenetzwerk objektiv und kompetent. Wir holen auf Wunsch die gesamten Behandlungsakten ein, Verhandeln mit Versicherungen und reichen – wenn nötig – Klage ein um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Ein ebenso wesentlicher Teil unserer Arbeit im Medizinrecht ist aber nicht nur der Streit mit Ärzten, sondern auch der mit den Krankenkassen, wenn notwendige Behandlungen oder Hilfsmittel verweigert werden. Auch hier haben wir ein großes Netzwerk von Spezialisten, die für die nötige fachliche und ärztliche Begründung Ihrer Anträge bereitstehen.