Schadenersatzrecht
Immer wenn Menschen zu Schaden kommen entsteht großes Leid. Das Leid kann dadurch gemindert werden, dass Ärzte heilen, aber auch dadurch, dass der entstandene Schaden ersetzt wird, dass durch den Schadenfall entstandene vermehrte Bedürfnisse ausgeglichen werden, dass Schmerzensgelder bezahlt werden. In den Fällen, in denen ein Dritter den Schaden verursacht hat, zahlt meist eine Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden – so jedenfalls die Theorie. In der Praxis zahlen die Versicherungen eher gar nicht oder schleppend, vielfach auch unter (Aus)nutzung ihrer Marktmacht und ganzen Abteilungen von Juristen, deren Hauptaufgabe es ist, Schadensersatzansprüche wenn möglich ganz, aber zumindest immer teilweise abzuwehren.
Um hier überhaupt eine Chance zu haben, brauchen Sie ebenfalls im Schadensersatz erfahrene Anwälte, die ebenso wie die Versicherer täglich nichts anderes machen, als gegen eben jene Versicherungen vorzugehen und die Ansprüche von Unfallopfern und Opfern von Behandlungsfehlern durchzusetzen. Wir stehen hier mit unserer Erfahrung seit 2003 für Ihre Ansprüche ein, sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch bis hin zu den Obersten Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen. Aber auch für Fälle am Bundesgerichtshof haben wir Kollegen, mit denen wir seit Jahren vertraut zusammenarbeiten und die sich auch den Kampf gegen die Versicherungen auf die Fahnen geschrieben haben.