Versicherungsrecht

Wann immer ein Unfall mit Personenschaden passiert, stellt sich sofort die Frage nach einer Versicherung. Zum einen ist dies in der Regel die Haftpflichtversicherung des Schädigers, zum anderen geht es aber auch um mannigfaltige Ansprüche gegen die eigenen Versicherungen.

Bestes Beispiel hierfür ist die Vollkaskoversicherung. Allerdings haben viele Menschen auch eine private Unfallversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Krankenversicherung und eine Vielzahl weiterer Versicherungen, die alle im Fall des Falles Leistungen erbringen müssen. Voraussetzung hierfür ist aber die richtige Geltendmachung anhand der jeweils einschlägigen Versicherungsbedingungen die in der Regel derart komplex sind, dass man als Nichtjurist fast keine Chance hat, hier sämtliche Fallstricke zu umgehen.

Wir stellen für Sie die notwendigen Anträge innerhalb der hierfür vorgesehenen Fristen und kümmern uns darum, dass die Versicherungen im Fall des Falls auch das tun, wofür Sie diese jahrelang bezahlt haben – nämlich Sie abzusichern.